Ein wichtiges Instrument der SCHUFA für die Weitergabe von gespeicherten Daten an ihre Vertragspartner ist die SCHUFA Auskunft. Über die verschiedenen Formen der Schufaauskunft sowie die Bedeutung der Selbstauskunft finden Sie hier alles Wissenswerte.

Allgemeine SCHUFA Auskunft

Möchte ein privater Kunde z.B. einen Kredit beantragen oder ein Girokonto eröffnen, so findet meist eine Anfrage bei der SCHUFA statt. Die SCHUFA stellt dann die entsprechenden Informationen über den Kunden bereit: die SCHUFA Auskunft.

Der Umfang der Information, die dabei herausgegeben wird, hängt von der Kategorie ab, welcher der anfragende Vertragspartner angehört.

* A-Vertragspartner - z.B. Geschäftsbanken oder Sparkassen - erhalten alle gespeicherten Informationen (uneingeschränktes Auskunftsrecht). Dazu gehören sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale.

* B-Vertragspartner - alle Nichtbanken wie z.B. Einzelhandels- unternehmen oder Mobilfunkunternehmen - bekommen nur bestimmte Informationen über den Kunden. Hier werden nur Negativmerkmale, z.B. Mahnbescheide, weitergegeben.

Die SCHUFA Selbstauskunft

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht, eine Schufaauskunft über die von ihr gespeicherten Daten zu erhalten. Eine solche Auskunftsanfrage bei der SCHUFA nennt man Selbst- bzw. Eigenauskunft. Mit der Selbstauskunft wird der Betroffene informiert, welche personenbezogen Daten die SCHUFA über ihn bereithält, und hat so die Möglichkeit, falsche Daten gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Die SCHUFA Selbstauskunft kann entweder online, per Post oder persönlich gestellt werden. Für eine Auskunft per Internet (www.meineSCHUFA.de) oder Post wird eine Kostenpauschale von 7,60 Euro in Rechnung gestellt. Eine persönliche Schufaauskunft kann nur direkt in einer Geschäfts- stelle der SCHUFA erfolgen. Voraussetzung ist das persönliche Erscheinen und die Vorlage gültiger Ausweispapiere. Diese Art der SCHUFA Selbstauskunft ist für den Verbraucher kostenlos.