Jeder kennt die SCHUFA und ist ihr sicherlich schon in der einen oder anderen Weise begegnet. Hauptaufgabe der SCHUFA ist die Sammlung, Auswertung und Weitergabe von Daten. Doch was genau gehört zu den Schufadaten, wie erfolgt die Übermittlung, wie lange werden die einzelnen Informationen gespeichert und wo kommen sie her?

Die SCHUFA sammelt und speichert eine Vielzahl von personen- und geschäftsbezogenen Daten, die im Allgemeinen nach Daten mit Positivmerkmalen und Daten mit Negativmerkmalen unterschieden werden.Zu den Daten mit Positivmerkmalen zählen Namen, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift sowie Informationen aus der Geschäftsbeziehung, z.B. Angaben über Ratenkredite, Kontoanträge, ausgegebene Kreditkarten oder Bürgschaften. Daten mit Negativmerkmalen dokumentieren vor allem nicht vertrags- gemäßes Verhalten in der Geschäftsbeziehung, z.B. Mahnungen oder Zahlungsverzüge bei Raten oder Scheckrückgaben, aber auch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Beantragung der Privat- insolvenz sowie andere gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.Nicht zu den Schufadaten gehören Einkommensverhältnisse, Familien- stand, Anzahl der Kinder, Beruf oder vorhandenes Guthaben. Allerdings lässt die Höhe des Dispositionskredits natürlich Rückschlüsse auf die Einkommenssituation zu.

Während SCHUFA Daten mit Positivmerkmalen nur mit Zustimmung des Kunden weitergegeben werden dürfen (SCHUFA-Klausel), ist eine Zustimmung bei SCHUFA Daten mit Negativmerkmalen nicht nötig. Welche Daten an die SCHUFA übermittelt werden, hängt davon ab, um welche Art von Vertragspartner es sich handelt. Im Allgemeinen übermitteln die Vertragspartner Daten über die Beantragung, die Auszahlung, Rückzahlung sowie die vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen.

Für die Übermittlung dieser Daten ist die Einwilligung des Kunden notwendig, die er mit dem Unterzeichnen der SCHUFA-Klausel in seinen Verträgen gibt. Widerruft der Kunde die SCHUFA Klausel, darf die Bank seine Daten nicht mehr an die SCHUFA melden.

Speicherfristen der SCHUFA Daten

Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten werden nach folgenden Zeiträumen gelöscht:

Girokonten und Kreditkarten

sofort nach Auflösung

Anfragen von Vertragspartnern

Nach einem Jahr

Eigenauskünfte

Nach einem Jahr

Versandkonten

Drei Jahre nach Auflösung

Kredite

Drei Jahre nach der Rückzahlung

Verspätete Ratenzahlungen

Nach drei Jahren

Mahnbescheide

Nach drei Jahren

Vollstreckungen

Nach drei Jahren

Eidesstattliche Versicherungen

Nach drei Jahren

Nicht vertragsgemäßes Verhalten

Nach drei Jahren

Verbraucherinsolvenz

Nach drei Jahren

Kundenkonten des Handels

Nach drei Jahren

Bürgschaften

Nach Zahlung der Hauptschuld