Darf eine Bank unpfändbares Arbeitseinkommen zum Ausgleich des überschuldeten Girokontos einbehalten?

Ein Arbeitnehmer hatte sein Gehaltskonto bei einer Bank überzogen und war in drei Schreiben zur Regulierung aufgefordert worden. Als dies nicht fruchtete, kündigte die Bank das Konto und stellte den Saldo sofort fällig.

Der Kontoinhaber zog vor das Amtsgericht Bielefeld und verlangte denjenigen vom Arbeitgeber überwiesenen Teil des Arbeitslohns von der Bank zurück, der der Pfändungsfreigrenze unterfällt.

Das Amtsgericht Bielefeld wies die Klage ab (Az.: 4 C 736/98), weil mit der Gutschrift auf dem Schuldnerkonto bei einem Geldinstitut ein unpfändbarer Anspruch erlischt, womit auch der Pfändungsanspruch entfällt.

Girokonto überzogen? Statt hoher Dispozinsen besser ein Kredit von Bonkredit24.de